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SiMedia – a brand of Just Impact Group GmbH
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Online-Streitbeilegung gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013
Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats. Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bildnachweis
Fotos: Hotel Majestic; Daniel Demichiel; Manuel Kottersteger; Filippo Galuzzi; Francesco De Marco; Maximilian Goggi;
IDM Südtirol-Alto Adige: Harald Wisthaler, Fabian Leitner; Bruneck Aktiv GmbH, Alex Moling, Manuel Kottersteger, Hansi Heckmair, Andreas Mierswa, Daniel Geiger;
TV Bruneck Reischach; TouristInfo Sand in Taufers; Golfclub Pustertal; Unsplash: Moises Alex, John Fornander, Matthias David;
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Guest Pass
- Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
- Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
- Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
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